Für manche Fälle brauchen Sie zuerst die Zustimmung von der Kranken-Kasse.
Zum Beispiel für einen Kranken-Transport zu einer ambulanten Behandlung.
Nur mit einer Zustimmung werden die Fahr-Kosten dann bezahlt.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
Zum Beispiel bei einer Chemo-Therapie oder bei einer Fahrt zur Dialyse.
Diese Fahrten bezahlt die Kranken-Kasse für Sie.
Auch für Schwer-Behinderte bezahlt die Kranken-Kasse die Fahr-Kosten.
Zum Beispiel für diese Behinderungen:
- Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
aG
Das heißt:
Außergewöhnlich Geh-Behindert.
- Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
Bl
Das heißt:
Blind.
- Merk-Zeichen im Schwer-Behinderten-Ausweis:
H
Das heißt:
Hilflos.
Haben Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis mit diesen Zeichen?
Oder haben Sie Pflege-Stufe 2 oder 3?
Dann bezahlt die Kranken-Kasse Ihren Kranken-Transport.
Nur einen kleinen Teil müssen Sie selbst bezahlen.
Das sind 10 Prozent des Fahr-Preises.
Aber nie mehr als 10 Euro.
Das gilt auch für Kinder und Jugendliche.